Sie finden Ihr Anliegen nicht in unserem Angebot? Wir freuen uns auf Herausforderungen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) löst am 25. Mai 2018 das bisherige Datenschutz-Recht BDSG ersatzlos ab. Unternehmen jeder Größe haben ab diesem Zeitpunkt die Anforderungen der DS-GVO zu erfüllen. Auch wenn viele Datenschutz-Pflichten aus dem BDSG bekannt sind, stellt die DS-GVO deutlich höhere Anforderungen. Besonders die hohen Nachweispflichten und die starke Gewichtung von IT-Maßnahmen sind zu nennen. Zudem ist der Bußgeldkatalog um etliche neue Pflichten erweitert, was das Risiko bei einem Datenschutzverstoß für Unternehmen nochmals erhöht. Wir klären Sie auf und unterstützen Sie praxisorientiert, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen vernünftig sind.
Ein Datenschutzbeauftragter berät die Geschäftsleitung und Fachverantwortliche nicht nur im Datenschutz-Recht. Er unterstützt auch bei der praxisorientierten Umsetzung und hat fundierte IT-Kenntnisse. Ständige Weiterbildung ist ein Muss. Nicht immer können die hohen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragen von eigenen Mitarbeitern gewährleistet werden. Wir stehen Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Verfügung. Wir bilden uns ständig im Datenschutz weiter, engagieren uns in Berufsverbänden und tauschen uns mit Datenschutz-Kollegen aus. Sie erhalten über uns Zugriff auf die neuesten Informationen aus dem Datenschutz.
Sie sind nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, doch Datenschutzfolgenabschätzung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung und Informationspflichten müssen dennoch umgesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Datenschutz praktikabel in Ihrem Unternehmen zu betreiben. Wir prüfen unabhängig und kompetent gemäß datenschutzrelevanter Kriterien die Bereiche und Abläufe in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation der Ergebnisse mit konkreten Vorgehensvorschlägen für Sie, wie Sie Ihren Datenschutz einfach und kostengünstig umsetzen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kann besonders bei seltenen Fragestellungen oder Vorkommnissen auf unser Know-How zurückgreifen. Wir stehen dem internen Datenschutzbeauftragen nach Bedarf zur Seite und unterstützen ihn oder sie bei allen aktuellen Fragestellungen.
Wir führen in Ihrem Unternehmen Inhouse-Schulungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit durch. Als Vortrag oder Seminar vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzgebung. Sie erfahren Ihre Pflichten aus den Datenschutzgesetzen und auch die Vorteile für Ihr Unternehmen. Wir informieren Sie über Ihre persönlichen Haftungsrisiken als Eigentümer, Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die bei Datenschutzverletzungen entstehen. Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter im Datenschutz.
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